Krankengymnastik am Gerät (KGG)
Individuelle Befunderhebung
Maßgeschneiderte Trainingspläne
Rehabilitations Training
Rücken- & Haltungstherapie
Therapie- begleitende Betreuung
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt
Die Krankengymnastik am Gerät (KGG) ist eine hochwirksame, aktive Therapieform, bei der medizinische Trainingsgeräte zur Rehabilitation und Prävention eingesetzt werden. Im Gegensatz zu passiven Behandlungen steht hier deine Eigenaktivität im Fokus. Unter ständiger Anleitung der qualifizierten Physiotherapeuten bei aktivo health trainierst du gezielt Muskelkraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination. Ziel ist es, muskuläre Dysbalancen auszugleichen, die Belastbarkeit nach Verletzungen oder Operationen wiederherzustellen und chronische Beschwerden, wie etwa Rückenschmerzen nachhaltig zu lindern.
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Du hast Fragen?
Brauche ich für die KGG ein ärztliches Rezept?
Ja, in der Regel wird KGG von einem behandelnden Arzt (z. B. Orthopäden oder Hausarzt) verordnet. Alternativ kannst du die Leistungen bei aktivo Health natürlich auch als Selbstzahler für dein persönliches Präventionstraining buchen.
Was ist der Unterschied zu einem normalen Fitnessstudio?
Bei der KGG trainierst du an speziellen medizinischen Geräten in sehr kleinen Gruppen (meist maximal 3 Personen) unter ständiger therapeutischer Aufsicht. Jede Übung ist strikt auf dein spezielles medizinisches Krankheitsbild abgestimmt.
Wie lange dauert eine KGG Einheit?
Eine reguläre Einheit der Krankengymnastik am Gerät dauert 60 Minuten. Dies bietet ausreichend Zeit für ein gründliches Aufwärmen, das gerätegestützte Training und eine abschließende Cool down Phase.
Was muss ich zur Therapie mitbringen?
Bitte bringe bequeme Sportkleidung, saubere Hallenturnschuhe, ein großes Handtuch (zum Unterlegen auf den Geräten) sowie etwas zu trinken mit.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Training?
Ja, bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Rezept über „KGG“) übernehmen sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen die Behandlungskosten. Für gesetzlich Versicherte fällt lediglich die übliche gesetzliche Zuzahlung an.